Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen fibutax.ch und den Auftraggebern von Dienstleistungen insbesondere im Bereich Treuhand, Buchhaltung, Lohnadministration und Steuern.
1. Anbieter und Vertragspartner
Anbieter der Dienstleistungen ist:
Stefan Zibung
rw360.ch
Aspstrasse 7
8426 Lufingen
Schweiz
nachfolgend „fibutax.ch“ genannt.
E-Mail: info@rw360.ch
fibutax.ch ist eine Geschäftsbezeichnung für die unter Stefan Zibung, rw360.ch, angebotenen Treuhanddienstleistungen. Vertragspartner des Auftraggebers ist Stefan Zibung, rw360.ch.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von fibutax.ch, soweit im Rahmen der jeweiligen Auftragsvergabe nichts Abweichendes vereinbart wird.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in einer Offerte, Auftragsbestätigung, schriftlichen Mandatsvereinbarung oder sonstigen dokumentierten Auftragsvergabe, gehen diesen AGB vor.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn fibutax.ch deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Bei Auftraggebern, die als Konsumentinnen oder Konsumenten handeln, bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen vorbehalten.
3. Vertragsabschluss und Auftragsumfang
Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald sich die Parteien über die wesentlichen Bestandteile des Auftrags geeinigt haben. Dies kann insbesondere durch Annahme einer Offerte, eine Auftragsbestätigung, eine Mandatsvereinbarung oder eine sonstige Auftragserteilung in Textform erfolgen.
Gegenstand und Umfang der Leistungen richten sich nach der jeweiligen Auftragsvereinbarung.
Die Dienstleistungen von fibutax.ch können insbesondere folgende Bereiche umfassen:
- Führung oder Unterstützung bei der Finanzbuchhaltung;
- Vorbereitung oder Erstellung von Zwischen- und Jahresabschlüssen;
- Lohnbuchhaltung und Lohnadministration;
- Abrechnungen und administrative Arbeiten im Bereich der Sozialversicherungen;
- Erstellung oder Vorbereitung von Mehrwertsteuerabrechnungen;
- Erstellung oder Vorbereitung von Steuerdeklarationen;
- Unterstützung bei allgemeinen administrativen und treuhänderischen Aufgaben;
- Auswertungen, Abstimmungen und betriebswirtschaftliche Aufbereitungen von Buchhaltungsdaten.
Massgebend ist der im konkreten Mandat vereinbarte Leistungsumfang. Nicht ausdrücklich vereinbarte Arbeiten sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Auftrags.
Erweiterungen oder Änderungen des ursprünglich vereinbarten Auftrags können zu zusätzlichem Aufwand führen und werden bei wesentlichen Änderungen mit dem Auftraggeber abgestimmt.
4. Art und Erbringung der Dienstleistungen
fibutax.ch erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach fachlich anerkannten Grundsätzen sowie mit der unter den jeweiligen Umständen angemessenen Sorgfalt.
Die Leistungen werden grundsätzlich auf Grundlage der vom Auftraggeber oder von Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen, Angaben und Informationen erbracht.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist fibutax.ch nicht verpflichtet, die Echtheit, Vollständigkeit oder materielle Richtigkeit sämtlicher eingereichter Belege und Angaben umfassend zu überprüfen.
Ergeben sich im Rahmen der Bearbeitung erkennbare Unstimmigkeiten oder offensichtlich unplausible Sachverhalte, kann fibutax.ch beim Auftraggeber entsprechende Rückfragen stellen.
Eine Prüfung im Sinne einer gesetzlichen Revision oder eine umfassende Prüfung der Buchführung auf Unregelmässigkeiten, Vermögensdelikte oder sonstige Rechtsverstösse ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und fibutax.ch zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt ist.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt fibutax.ch die für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Hierzu gehören je nach Mandat insbesondere Belege, Bankunterlagen, Rechnungen, Verträge, Lohnangaben, Personalmutationen, Steuerunterlagen sowie Informationen über geschäftliche Vorgänge mit Auswirkungen auf Buchhaltung, Steuern, Mehrwertsteuer oder Sozialversicherungen.
Der Auftraggeber informiert fibutax.ch unverzüglich über Umstände, die für die Ausführung des Mandats wesentlich sein können.
Der Auftraggeber bleibt für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Auftrag zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen verantwortlich.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Nachteile, die auf verspätete, unvollständige, unzutreffende oder nicht ausreichend dokumentierte Informationen des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von fibutax.ch.
6. Termine, Fristen und Behördeneingaben
Bearbeitungsfristen und Fertigstellungstermine werden bei Bedarf im Rahmen der Auftragsvergabe vereinbart.
Termine gelten nur dann als verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter oder gesetzlicher Fristen ist insbesondere, dass fibutax.ch sämtliche erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig erhält.
Werden Unterlagen verspätet eingereicht, kann fibutax.ch nicht gewährleisten, dass gesetzliche, behördliche oder anderweitige Fristen eingehalten werden können.
Soweit fibutax.ch im Auftrag des Auftraggebers Deklarationen, Abrechnungen oder sonstige Unterlagen an Behörden, Versicherungen oder andere Stellen übermittelt, können diese dem Auftraggeber vor Einreichung zur Prüfung oder Freigabe vorgelegt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm zur Freigabe vorgelegte Unterlagen innert angemessener Frist zu prüfen und fibutax.ch auf erkennbare Fehler oder Unvollständigkeiten hinzuweisen.
7. Vergütung und Auftragskonditionen
Die Vergütung und die weiteren finanziellen Konditionen werden grundsätzlich im Rahmen der jeweiligen Auftragsvergabe festgelegt.
Massgebend sind insbesondere eine Offerte, eine Auftragsbestätigung, eine Mandatsvereinbarung oder eine andere individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien.
Die Vergütung kann insbesondere nach effektivem Zeitaufwand, pauschal, periodisch oder aufgrund einer Kombination dieser Modelle vereinbart werden.
Soweit während der Auftragsbearbeitung Leistungen erforderlich oder gewünscht werden, die über den ursprünglich vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen, wird der daraus entstehende zusätzliche Aufwand nach Möglichkeit vorgängig mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Notwendige ausserordentliche Auslagen oder Kosten Dritter, die nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung sind, können dem Auftraggeber zusätzlich verrechnet werden. Wesentliche ausserordentliche Kosten werden vorgängig abgesprochen, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
8. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Einzelheiten der Rechnungsstellung und der Zahlungsbedingungen können im Rahmen der jeweiligen Auftragsvergabe abweichend geregelt werden.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei laufenden Mandaten kann fibutax.ch periodische Zwischenabrechnungen erstellen.
Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug. Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Verzugszins.
Bei erheblichen Zahlungsrückständen aus bereits erbrachten Leistungen kann fibutax.ch nach vorgängiger Mitteilung die weitere Bearbeitung des Mandats bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen aussetzen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.
fibutax.ch haftet nicht für daraus entstehende Fristversäumnisse oder andere Nachteile, sofern die Leistungsaussetzung zulässig war und der Auftraggeber rechtzeitig darauf hingewiesen wurde.
9. Änderungen und Zusatzaufträge
Wünscht der Auftraggeber nach Auftragserteilung zusätzliche Arbeiten, Auswertungen, Buchungen, Korrekturen, Abklärungen, Deklarationen oder eine erneute Bearbeitung aufgrund nachträglich eingereichter oder geänderter Unterlagen, können diese Leistungen als Zusatzaufwand verrechnet werden.
Wesentliche Zusatzleistungen werden hinsichtlich Umfang, Terminierung und Vergütung nach Möglichkeit vor ihrer Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Geringfügige Zusatzarbeiten, die für eine fachgerechte Erledigung des vereinbarten Mandats erforderlich sind, können im Rahmen einer vereinbarten Abrechnung nach Zeitaufwand ohne separate vorgängige Zustimmung ausgeführt und verrechnet werden.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
fibutax.ch behandelt die im Rahmen eines Mandats erhaltenen vertraulichen Informationen und Unterlagen mit angemessener Vertraulichkeit und verwendet sie grundsätzlich ausschliesslich zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des jeweiligen Auftrags.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für die Auftragsbearbeitung erforderlich ist, der Auftraggeber zugestimmt hat, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die Wahrung beziehungsweise Durchsetzung berechtigter Ansprüche dies erfordert.
Soweit es für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist, dürfen Daten insbesondere an Behörden, Sozialversicherungen, Steuerbehörden, Versicherungen, Banken, Softwareanbieter oder andere vom Auftraggeber bestimmte beziehungsweise für das Mandat erforderliche Stellen übermittelt werden.
Bei der Bearbeitung von Personendaten gelten ergänzend die auf fibutax.ch beziehungsweise rw360.ch veröffentlichte Datenschutzerklärung sowie die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Besonders vertrauliche Unterlagen und besonders schützenswerte Personendaten sollen nur über eine für den jeweiligen Auftrag vereinbarte oder angemessene Übertragungsmöglichkeit übermittelt werden.
11. Elektronische Kommunikation und digitale Arbeitsmittel
Soweit nichts anderes vereinbart wird, dürfen die Parteien im Rahmen des Mandats insbesondere per E-Mail und über übliche elektronische Kommunikationsmittel miteinander kommunizieren.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei gewöhnlicher unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen Risiken hinsichtlich Vertraulichkeit und Übertragung bestehen können.
fibutax.ch kann für die Leistungserbringung geeignete Buchhaltungs-, Lohn-, Steuer-, Kommunikations-, Cloud- und weitere IT-Systeme einsetzen, soweit deren Einsatz unter Berücksichtigung der Art der bearbeiteten Daten angemessen ist.
12. Buchhaltungsunterlagen und Aufbewahrung
Die gesetzliche Verantwortung für die ordnungsgemässe Buchführung sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verbleibt beim Auftraggeber beziehungsweise bei den hierfür verantwortlichen Organen des Unternehmens.
Soweit fibutax.ch Unterlagen oder Daten für die Bearbeitung eines Mandats aufbewahrt, entbindet dies den Auftraggeber nicht von seinen eigenen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.
Nach Beendigung eines Mandats werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Originalunterlagen auf Verlangen beziehungsweise nach Vereinbarung zurückgegeben.
fibutax.ch ist berechtigt, Unterlagen und Arbeitsergebnisse im gesetzlich zulässigen Umfang zu Dokumentations- und Nachweiszwecken aufzubewahren.
13. Verantwortung des Auftraggebers und unternehmerische Entscheidungen
Die Tätigkeit von fibutax.ch unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner buchhalterischen, steuerlichen, lohnadministrativen und sonstigen administrativen Aufgaben.
Die Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen verbleibt beim Auftraggeber beziehungsweise bei den zuständigen Organen des Unternehmens.
Dies gilt insbesondere für Entscheidungen über Zahlungen, Vertragsabschlüsse, Investitionen, Personal, Ausschüttungen, Finanzierungen sowie die wirtschaftliche Verwendung von durch fibutax.ch erstellten Auswertungen.
Die Übernahme einzelner administrativer oder buchhalterischer Aufgaben durch fibutax.ch führt nicht zu einer Übertragung der gesetzlichen Organverantwortung des Auftraggebers.
14. Fachliche Abgrenzung
Die Dienstleistungen von fibutax.ch bestehen insbesondere in der Erbringung vereinbarter Treuhand-, Buchhaltungs-, Lohnadministrations-, Steuerdeklarations- und damit zusammenhängender administrativer Dienstleistungen.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellen die Leistungen insbesondere keine Rechtsberatung, keine anwaltliche Vertretung, keine Vermögensverwaltung und keine gesetzliche Revisionsdienstleistung dar.
Bei Fragestellungen, welche besondere rechtliche, steuerrechtliche oder andere spezialisierte Fachkenntnisse ausserhalb des vereinbarten Mandats erfordern, kann fibutax.ch dem Auftraggeber empfehlen, eine entsprechend qualifizierte Fachperson beizuziehen.
Die Entscheidung über den Beizug weiterer Fachpersonen liegt grundsätzlich beim Auftraggeber.
15. Steuerliche und behördliche Beurteilungen
fibutax.ch erstellt Steuerdeklarationen, Mehrwertsteuerabrechnungen, Sozialversicherungsabrechnungen und andere behördliche Eingaben auf Grundlage der verfügbaren Informationen sowie der zum Zeitpunkt der Bearbeitung bekannten gesetzlichen Grundlagen und Praxis.
Die abschliessende Beurteilung steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher oder anderer behördlicher Sachverhalte obliegt der jeweils zuständigen Behörde beziehungsweise Stelle.
fibutax.ch schuldet daher keinen bestimmten steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen oder behördlichen Erfolg.
Insbesondere kann nicht gewährleistet werden, dass eine Behörde einer Deklaration, einer rechtlichen Einordnung, einer Bewertung oder einer sonstigen vom Auftraggeber beziehungsweise von fibutax.ch vertretenen Auffassung folgt.
16. Haftung
fibutax.ch beziehungsweise Stefan Zibung, rw360.ch, haftet für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung der vertraglich geschuldeten Sorgfalt verursacht werden, nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und der nachfolgenden Einschränkungen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den unmittelbaren und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder reine Reflexschäden wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Keine Haftung besteht für Schäden oder Nachteile, die darauf beruhen, dass vom Auftraggeber oder von Dritten zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen unrichtig, unvollständig, verspätet oder irreführend waren und deren Mangelhaftigkeit für fibutax.ch nicht erkennbar war.
Keine Haftung besteht ferner für Fristversäumnisse oder daraus entstehende Nachteile, soweit der Auftraggeber die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen oder Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet fibutax.ch nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Behörden, Banken, Versicherungen, Sozialversicherungsträgern, Softwareanbietern oder anderen unabhängigen Dritten.
Die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie andere gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben ausdrücklich vorbehalten.
17. Ansprüche Dritter
Vertragspartner von fibutax.ch ist grundsätzlich ausschliesslich der jeweilige Auftraggeber.
Die Weitergabe von durch fibutax.ch erstellten Buchhaltungsunterlagen, Abschlüssen, Auswertungen, Deklarationen oder sonstigen Arbeitsergebnissen an Dritte begründet für sich allein kein Vertragsverhältnis zwischen fibutax.ch und diesen Dritten.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, können Dritte aus der Übermittlung oder Kenntnisnahme solcher Arbeitsergebnisse keine über die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden vertraglichen Ansprüche gegenüber fibutax.ch beziehungsweise Stefan Zibung, rw360.ch, ableiten.
18. Beendigung eines Mandats
Ein Mandat kann nach Massgabe der individuellen Vereinbarung und der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beendet werden.
Soweit auf das Vertragsverhältnis die gesetzlichen Bestimmungen über den Auftrag Anwendung finden, bleiben insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über Widerruf und Kündigung vorbehalten.
Im Fall einer Beendigung werden die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen sowie vereinbarte oder notwendige Auslagen abgerechnet.
Allfällige weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei einer Beendigung zur Unzeit, bleiben vorbehalten.
Bei Beendigung eines laufenden Mandats ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass ab dem Zeitpunkt der Beendigung insbesondere laufende Buchführungsarbeiten, Lohnabrechnungen, Deklarationen, Zahlungen sowie gesetzliche und behördliche Fristen anderweitig sichergestellt werden.
fibutax.ch unterstützt auf Wunsch im Rahmen eines separaten oder bestehenden Auftrags bei der geordneten Übergabe an den Auftraggeber oder einen neuen Dienstleister.
19. Höhere Gewalt und nicht beeinflussbare Ereignisse
Für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von fibutax.ch liegen, haftet fibutax.ch nicht, soweit kein eigenes Verschulden vorliegt.
Dazu können insbesondere erhebliche technische Störungen, Ausfälle von Kommunikations-, IT- oder Cloud-Infrastrukturen, behördliche Anordnungen, Naturereignisse oder vergleichbare ausserordentliche Ereignisse gehören.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei nach Möglichkeit über wesentliche Auswirkungen auf ein laufendes Mandat.
20. Änderungen der AGB und bestehende Mandate
fibutax.ch kann diese AGB für zukünftige Aufträge und Mandate anpassen.
Für ein bestehendes Mandat gilt grundsätzlich die Fassung, die bei dessen Abschluss vereinbart beziehungsweise in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde.
Änderungen der Bedingungen eines bereits laufenden Mandats bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien, soweit sie nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Änderungen erforderlich werden.
21. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse mit fibutax.ch beziehungsweise Stefan Zibung, rw360.ch, findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen, soweit deren Ausschluss zulässig ist.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bülach, Kanton Zürich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.
Stand: Oktober 2026
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